Die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer stiegen nach
Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2007
gegenüber dem Vorjahr in Deutschland um 2,3% und in Frankreich um
2,7%. Damit lagen die durchschnittlichen Tariferhöhungen in
Deutschland das vierte Jahr in Folge unter denen in Frankreich. Die
harmonisierten Verbraucherpreise erhöhten sich im Jahr 2007 in
Deutschland um 2,3% und in Frankreich um 1,6%.
In Deutschland wiesen die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer
im Verarbeitenden Gewerbe 2007 mit 3,2% die höchste Steigerung
auf. Dies lässt sich unter anderem auf Tariferhöhungen in der
deutschen Metallindustrie, in der Chemischen Industrie und im
Maschinenbau von bis zu 4,1% zurückführen. In den
übrigen Wirtschaftsbereichen stiegen die Tarifverdienste der
Arbeitnehmer durchschnittlich zwischen 0,9% (Bergbau und Gewinnung von
Steinen und Erden) und 1,7% (Verkehr und Nachrichtenübermittlung).
Der Anstieg der Tarifverdienste lag in diesen Branchen somit unter dem
der Verbraucherpreise.
Auch in Frankreich lagen 2007 die höchsten durchschnittlichen
Tariferhöhungen bei 3,2%. Sie wurden von den
Tarifbeschäftigten im Baugewerbe erzielt. Ein Grund für diese
Entwicklung war die weiterhin große Nachfrage französischer
Bauunternehmer nach qualifizierten Arbeitskräften. Aber auch in
allen anderen Wirtschaftsbereichen stiegen die durchschnittlichen
Tarifverdienste in Frankreich mit 2,0% oder mehr stärker als die
Verbraucherpreise.
In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein
garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC - salaire minimum
interprofessionnel de croissance). Er wird von der Regierung unter
Berücksichtigung des Anstiegs der Verbraucherpreise und der
allgemeinen Lohnentwicklung jährlich zum 1. Juli errechnet. Zum 1.
Juli 2007 wurde der Mindestlohn in Frankreich um 2,1% auf 8,44 Euro pro
Stunde angehoben. Bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden entspricht
dies 1 280 Euro pro Monat. Zudem wird der Mindestlohn automatisch
angepasst, sobald die Verbraucherpreise seit der letzten Anpassung des
SMIC um 2% oder mehr gestiegen sind. Daher erhöhte sich der SMIC
zum 1. Mai 2008 auf 8,63 Euro (1 308 Euro pro Monat bei einer
35-Stunden-Woche). Im Übrigen kann die Regierung jederzeit eine
Erhöhung des SMIC beschließen.
In Deutschland gibt es nur für einzelne Branchen und Berufe
verbindliche Mindestlöhne. Am 1. September 2007 galten
branchenspezifische Mindestlöhne für fünf Bauberufe. Sie
lagen zwischen 7,70 Euro für das Elektrohandwerk in den neuen
Ländern und 12,50 Euro pro Stunde für Fachwerker,
Maschinisten und Kraftfahrer im Baugewerbe im früheren
Bundesgebiet. Mittlerweile gelten zudem Mindestlöhne im
Gebäudereinigungshandwerk und bei Briefdienstleistern. Um
Mindestlöhne einzuführen, müssen sich in Deutschland
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einer Branche auf einen
tariflichen Mindestlohn einigen und beim Bundesministerium für
Arbeit und Soziales Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Ist mindestens
die Hälfte aller Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern
beschäftigt, kann der Tarifvertrag als verbindlich erklärt
werden. Er gilt dann auch für nicht tariflich gebundene
Beschäftigte und Arbeitgeber dieser Branche.
Weitere Auskünfte geben: Mirjam Bick,
Telefon: (0611) 75-4327,
E-Mail: verdienste@destatis.de
Nicolas Greliche,
Telefon: (0033) 14117 5464,
E-Mail: nicolas.greliche@insee.fr