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Prüflabor zur Ermittlung von R134a-Leckageraten
Ipertronik vom Kraftfahrt-Bundesamt als Prüflabor akkreditiert
Ipertronik ist als eines der wenigen Unternehmen in Europa vom
Kraftfahrt-Bundesamt als Prüflabor zur Ermittlung von
R134a-Leckageraten akkreditiert worden. Die Akkreditierung erfolgte am
20.12.2007 und gilt bis Dezember 2012. Damit ist das Unternehmen
berechtigt, Leckagemessungen gemäß der Richtlinie 2006/40/EG
einschließlich VO 706/2007 an Kfz-Klimaanlagen und deren
Komponenten durchzuführen.
Notwendig wird die Ermittlung der Gesamtleckage durch die neue
EG-Richtlinie 2006/40/EG. Diese schreibt für Fahrzeuge mit
Klimaanlagen, die als Kältemittel ein teilfluoriertes Treibhausgas
wie R134a mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) über 150
enthalten, eine Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen aus ihrer
Klimaanlage vor. Die Richtlinie legt ferner Grenzwerte für die
Leckagerate fest. In neuen Fahrzeugmodellen dürfen Klimaanlagen
mit einem Verdampfer nicht mehr als 40 Gramm/Jahr des Kältemittels
verlieren. Bei Kfz-Klimaanlagen mit zwei Verdampfern liegt der
Grenzwert bei 60 Gramm/Jahr. Wirksam wird die Verordnung ab 21.06.2008
für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen und ab 21.06.2009 für
die Zulassung von Neufahrzeugen generell. Sie gilt auch für
Fahrzeughersteller die nicht in der EU produzieren, ihre Fahrzeuge aber
in den EG-Raum importieren. Sollten die Fahrzeuge diese Grenzwerte
überschreiten, hat dies zur Folge, dass diese keine Zulassung
bekommen.
Die EG-Richtlinie gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur
Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz) und N1 (Fahrzeuge zur
Güterbeförderung mit einer Bezugsmasse bis 1305 kg), somit
auch für Wohnmobile. Alle Hersteller dieser Fahrzeuge müssen
vor der Zulassung einen Antrag für die EG-Bauteiltypgenehmigung
für eine leckageanfällige Komponente oder ein Klimasystem bei
der Genehmigungsbehörde einreichen. Leckageanfällige Bauteile
sind Schläuche, Kupplungen (Stecker und Muffen), Ventile,
Schaltorgane und Sensoren, Expansionsventile, Verdampfer, Kompressoren,
Kondensatoren mit integriertem Trockner, Sammler/Trockner,
Druckspeicher zusammen mit ihren jeweiligen Anschlussteilen. Die
Typgenehmigung kann für einzelne Bauteile oder das komplette
System beantragt werden. Dementsprechend ist entweder der
Automobilhersteller oder der Zulieferer der einzelnen Komponenten
verantwortlich.
Die Leckagerate muss nach dem exakt festgelegten Prüfverfahren
gemäß der Verordnung 706/2007 ermittelt werden.
Leckageuntersuchungen erfolgen unter kontrollierten Bedingungen in
einer gasdichten Prüfkammer. Die zu untersuchende Kfz-Klimaanlage
oder einzelne Komponenten werden über eine bestimmte Zeit
vorkonditioniert. Anschließend wird der Test unter statischen und
stationären Bedingungen bei einer spezifizierten Temperatur von
40°C durchgeführt und die Leckage an R134a mit einem
Analysator, zum Beispiel einem fotoakustischen Infrarotspektrometer,
gemessen. Anhand einer festgelegten Formel wird die ermittelte Leckage
in eine Leckagerate in Gramm/Jahr umgerechnet. Diese Berechnung basiert
auf der Anfangs- und Abschlusskonzentration des R134a, der Temperatur,
dem Druck in der Testkammer und dem Testkammervolumen.
Zur Ermittlung der Leckagerate verfügt IPETRONIK über alle
erforderlichen Einrichtungen im Haus. Das Unternehmen hat verschieden
große Prüfkammern für Schläuche, Fittings und
Komponenten entwickelt, in denen die Messungen vorgenommen werden.
„Für Gesamtsystemmessungen verfügen wir ebenfalls
über verschieden große Prüfkammern, in denen wir die
Leckageraten von Einverdampfersystemen herkömmlicher PKW und
Sportwagen bis hin zu Doppelverdampfersystemen von SUV`s messen
können. Das gesamte Klimasystem wird dabei im Maßstab 1:1
analog zu den fahrzeugspezifischen Gegebenheiten auf einem modularen
Grundträgersystem montiert“, so Christian Maier, Teamleiter
Fahrzeugausrüstung, der die verschiedenen Kammerkonzepte
maßgeblich mitentwickelt hat.
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