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Tarifverdienste wachsen in Frankreich schneller als in Deutschland
Die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer stiegen nach
Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2007
gegenüber dem Vorjahr in Deutschland um 2,3% und in Frankreich um
2,7%. Damit lagen die durchschnittlichen Tariferhöhungen in
Deutschland das vierte Jahr in Folge unter denen in Frankreich. Die
harmonisierten Verbraucherpreise erhöhten sich im Jahr 2007 in
Deutschland um 2,3% und in Frankreich um 1,6%.
In Deutschland wiesen die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer im Verarbeitenden Gewerbe 2007 mit 3,2% die höchste Steigerung auf. Dies lässt sich unter anderem auf Tariferhöhungen in der deutschen Metallindustrie, in der Chemischen Industrie und im Maschinenbau von bis zu 4,1% zurückführen. In den übrigen Wirtschaftsbereichen stiegen die Tarifverdienste der Arbeitnehmer durchschnittlich zwischen 0,9% (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) und 1,7% (Verkehr und Nachrichtenübermittlung). Der Anstieg der Tarifverdienste lag in diesen Branchen somit unter dem der Verbraucherpreise.
Auch in Frankreich lagen 2007 die höchsten durchschnittlichen Tariferhöhungen bei 3,2%. Sie wurden von den Tarifbeschäftigten im Baugewerbe erzielt. Ein Grund für diese Entwicklung war die weiterhin große Nachfrage französischer Bauunternehmer nach qualifizierten Arbeitskräften. Aber auch in allen anderen Wirtschaftsbereichen stiegen die durchschnittlichen Tarifverdienste in Frankreich mit 2,0% oder mehr stärker als die Verbraucherpreise.
In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC - salaire minimum interprofessionnel de croissance). Er wird von der Regierung unter Berücksichtigung des Anstiegs der Verbraucherpreise und der allgemeinen Lohnentwicklung jährlich zum 1. Juli errechnet. Zum 1. Juli 2007 wurde der Mindestlohn in Frankreich um 2,1% auf 8,44 Euro pro Stunde angehoben. Bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden entspricht dies 1 280 Euro pro Monat. Zudem wird der Mindestlohn automatisch angepasst, sobald die Verbraucherpreise seit der letzten Anpassung des SMIC um 2% oder mehr gestiegen sind. Daher erhöhte sich der SMIC zum 1. Mai 2008 auf 8,63 Euro (1 308 Euro pro Monat bei einer 35-Stunden-Woche). Im Übrigen kann die Regierung jederzeit eine Erhöhung des SMIC beschließen.
In Deutschland gibt es nur für einzelne Branchen und Berufe verbindliche Mindestlöhne. Am 1. September 2007 galten branchenspezifische Mindestlöhne für fünf Bauberufe. Sie lagen zwischen 7,70 Euro für das Elektrohandwerk in den neuen Ländern und 12,50 Euro pro Stunde für Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer im Baugewerbe im früheren Bundesgebiet. Mittlerweile gelten zudem Mindestlöhne im Gebäudereinigungshandwerk und bei Briefdienstleistern. Um Mindestlöhne einzuführen, müssen sich in Deutschland Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einer Branche auf einen tariflichen Mindestlohn einigen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Ist mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt, kann der Tarifvertrag als verbindlich erklärt werden. Er gilt dann auch für nicht tariflich gebundene Beschäftigte und Arbeitgeber dieser Branche.
Weitere Auskünfte geben: Mirjam Bick,
Telefon: (0611) 75-4327,
E-Mail: verdienste@destatis.de
Nicolas Greliche,
Telefon: (0033) 14117 5464,
E-Mail: nicolas.greliche@insee.fr
In Deutschland wiesen die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer im Verarbeitenden Gewerbe 2007 mit 3,2% die höchste Steigerung auf. Dies lässt sich unter anderem auf Tariferhöhungen in der deutschen Metallindustrie, in der Chemischen Industrie und im Maschinenbau von bis zu 4,1% zurückführen. In den übrigen Wirtschaftsbereichen stiegen die Tarifverdienste der Arbeitnehmer durchschnittlich zwischen 0,9% (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) und 1,7% (Verkehr und Nachrichtenübermittlung). Der Anstieg der Tarifverdienste lag in diesen Branchen somit unter dem der Verbraucherpreise.
Auch in Frankreich lagen 2007 die höchsten durchschnittlichen Tariferhöhungen bei 3,2%. Sie wurden von den Tarifbeschäftigten im Baugewerbe erzielt. Ein Grund für diese Entwicklung war die weiterhin große Nachfrage französischer Bauunternehmer nach qualifizierten Arbeitskräften. Aber auch in allen anderen Wirtschaftsbereichen stiegen die durchschnittlichen Tarifverdienste in Frankreich mit 2,0% oder mehr stärker als die Verbraucherpreise.
In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC - salaire minimum interprofessionnel de croissance). Er wird von der Regierung unter Berücksichtigung des Anstiegs der Verbraucherpreise und der allgemeinen Lohnentwicklung jährlich zum 1. Juli errechnet. Zum 1. Juli 2007 wurde der Mindestlohn in Frankreich um 2,1% auf 8,44 Euro pro Stunde angehoben. Bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden entspricht dies 1 280 Euro pro Monat. Zudem wird der Mindestlohn automatisch angepasst, sobald die Verbraucherpreise seit der letzten Anpassung des SMIC um 2% oder mehr gestiegen sind. Daher erhöhte sich der SMIC zum 1. Mai 2008 auf 8,63 Euro (1 308 Euro pro Monat bei einer 35-Stunden-Woche). Im Übrigen kann die Regierung jederzeit eine Erhöhung des SMIC beschließen.
In Deutschland gibt es nur für einzelne Branchen und Berufe verbindliche Mindestlöhne. Am 1. September 2007 galten branchenspezifische Mindestlöhne für fünf Bauberufe. Sie lagen zwischen 7,70 Euro für das Elektrohandwerk in den neuen Ländern und 12,50 Euro pro Stunde für Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer im Baugewerbe im früheren Bundesgebiet. Mittlerweile gelten zudem Mindestlöhne im Gebäudereinigungshandwerk und bei Briefdienstleistern. Um Mindestlöhne einzuführen, müssen sich in Deutschland Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einer Branche auf einen tariflichen Mindestlohn einigen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Allgemeinverbindlichkeit beantragen. Ist mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt, kann der Tarifvertrag als verbindlich erklärt werden. Er gilt dann auch für nicht tariflich gebundene Beschäftigte und Arbeitgeber dieser Branche.
Weitere Auskünfte geben: Mirjam Bick,
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