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Ipertronik vom Kraftfahrt-Bundesamt als Prüflabor akkreditiert
Ipertronik ist als eines der wenigen Unternehmen in Europa vom
Kraftfahrt-Bundesamt als Prüflabor zur Ermittlung von
R134a-Leckageraten akkreditiert worden. Die Akkreditierung erfolgte am
20.12.2007 und gilt bis Dezember 2012. Damit ist das Unternehmen
berechtigt, Leckagemessungen gemäß der Richtlinie 2006/40/EG
einschließlich VO 706/2007 an Kfz-Klimaanlagen und deren
Komponenten durchzuführen.
Notwendig wird die Ermittlung der Gesamtleckage durch die neue EG-Richtlinie 2006/40/EG. Diese schreibt für Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die als Kältemittel ein teilfluoriertes Treibhausgas wie R134a mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) über 150 enthalten, eine Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen aus ihrer Klimaanlage vor. Die Richtlinie legt ferner Grenzwerte für die Leckagerate fest. In neuen Fahrzeugmodellen dürfen Klimaanlagen mit einem Verdampfer nicht mehr als 40 Gramm/Jahr des Kältemittels verlieren. Bei Kfz-Klimaanlagen mit zwei Verdampfern liegt der Grenzwert bei 60 Gramm/Jahr. Wirksam wird die Verordnung ab 21.06.2008 für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen und ab 21.06.2009 für die Zulassung von Neufahrzeugen generell. Sie gilt auch für Fahrzeughersteller die nicht in der EU produzieren, ihre Fahrzeuge aber in den EG-Raum importieren. Sollten die Fahrzeuge diese Grenzwerte überschreiten, hat dies zur Folge, dass diese keine Zulassung bekommen.
Die EG-Richtlinie gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer Bezugsmasse bis 1305 kg), somit auch für Wohnmobile. Alle Hersteller dieser Fahrzeuge müssen vor der Zulassung einen Antrag für die EG-Bauteiltypgenehmigung für eine leckageanfällige Komponente oder ein Klimasystem bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Leckageanfällige Bauteile sind Schläuche, Kupplungen (Stecker und Muffen), Ventile, Schaltorgane und Sensoren, Expansionsventile, Verdampfer, Kompressoren, Kondensatoren mit integriertem Trockner, Sammler/Trockner, Druckspeicher zusammen mit ihren jeweiligen Anschlussteilen. Die Typgenehmigung kann für einzelne Bauteile oder das komplette System beantragt werden. Dementsprechend ist entweder der Automobilhersteller oder der Zulieferer der einzelnen Komponenten verantwortlich.
Die Leckagerate muss nach dem exakt festgelegten Prüfverfahren gemäß der Verordnung 706/2007 ermittelt werden. Leckageuntersuchungen erfolgen unter kontrollierten Bedingungen in einer gasdichten Prüfkammer. Die zu untersuchende Kfz-Klimaanlage oder einzelne Komponenten werden über eine bestimmte Zeit vorkonditioniert. Anschließend wird der Test unter statischen und stationären Bedingungen bei einer spezifizierten Temperatur von 40°C durchgeführt und die Leckage an R134a mit einem Analysator, zum Beispiel einem fotoakustischen Infrarotspektrometer, gemessen. Anhand einer festgelegten Formel wird die ermittelte Leckage in eine Leckagerate in Gramm/Jahr umgerechnet. Diese Berechnung basiert auf der Anfangs- und Abschlusskonzentration des R134a, der Temperatur, dem Druck in der Testkammer und dem Testkammervolumen.
Zur Ermittlung der Leckagerate verfügt IPETRONIK über alle erforderlichen Einrichtungen im Haus. Das Unternehmen hat verschieden große Prüfkammern für Schläuche, Fittings und Komponenten entwickelt, in denen die Messungen vorgenommen werden. „Für Gesamtsystemmessungen verfügen wir ebenfalls über verschieden große Prüfkammern, in denen wir die Leckageraten von Einverdampfersystemen herkömmlicher PKW und Sportwagen bis hin zu Doppelverdampfersystemen von SUV`s messen können. Das gesamte Klimasystem wird dabei im Maßstab 1:1 analog zu den fahrzeugspezifischen Gegebenheiten auf einem modularen Grundträgersystem montiert“, so Christian Maier, Teamleiter Fahrzeugausrüstung, der die verschiedenen Kammerkonzepte maßgeblich mitentwickelt hat.
Notwendig wird die Ermittlung der Gesamtleckage durch die neue EG-Richtlinie 2006/40/EG. Diese schreibt für Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die als Kältemittel ein teilfluoriertes Treibhausgas wie R134a mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) über 150 enthalten, eine Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen aus ihrer Klimaanlage vor. Die Richtlinie legt ferner Grenzwerte für die Leckagerate fest. In neuen Fahrzeugmodellen dürfen Klimaanlagen mit einem Verdampfer nicht mehr als 40 Gramm/Jahr des Kältemittels verlieren. Bei Kfz-Klimaanlagen mit zwei Verdampfern liegt der Grenzwert bei 60 Gramm/Jahr. Wirksam wird die Verordnung ab 21.06.2008 für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen und ab 21.06.2009 für die Zulassung von Neufahrzeugen generell. Sie gilt auch für Fahrzeughersteller die nicht in der EU produzieren, ihre Fahrzeuge aber in den EG-Raum importieren. Sollten die Fahrzeuge diese Grenzwerte überschreiten, hat dies zur Folge, dass diese keine Zulassung bekommen.
Die EG-Richtlinie gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer Bezugsmasse bis 1305 kg), somit auch für Wohnmobile. Alle Hersteller dieser Fahrzeuge müssen vor der Zulassung einen Antrag für die EG-Bauteiltypgenehmigung für eine leckageanfällige Komponente oder ein Klimasystem bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Leckageanfällige Bauteile sind Schläuche, Kupplungen (Stecker und Muffen), Ventile, Schaltorgane und Sensoren, Expansionsventile, Verdampfer, Kompressoren, Kondensatoren mit integriertem Trockner, Sammler/Trockner, Druckspeicher zusammen mit ihren jeweiligen Anschlussteilen. Die Typgenehmigung kann für einzelne Bauteile oder das komplette System beantragt werden. Dementsprechend ist entweder der Automobilhersteller oder der Zulieferer der einzelnen Komponenten verantwortlich.
Die Leckagerate muss nach dem exakt festgelegten Prüfverfahren gemäß der Verordnung 706/2007 ermittelt werden. Leckageuntersuchungen erfolgen unter kontrollierten Bedingungen in einer gasdichten Prüfkammer. Die zu untersuchende Kfz-Klimaanlage oder einzelne Komponenten werden über eine bestimmte Zeit vorkonditioniert. Anschließend wird der Test unter statischen und stationären Bedingungen bei einer spezifizierten Temperatur von 40°C durchgeführt und die Leckage an R134a mit einem Analysator, zum Beispiel einem fotoakustischen Infrarotspektrometer, gemessen. Anhand einer festgelegten Formel wird die ermittelte Leckage in eine Leckagerate in Gramm/Jahr umgerechnet. Diese Berechnung basiert auf der Anfangs- und Abschlusskonzentration des R134a, der Temperatur, dem Druck in der Testkammer und dem Testkammervolumen.
Zur Ermittlung der Leckagerate verfügt IPETRONIK über alle erforderlichen Einrichtungen im Haus. Das Unternehmen hat verschieden große Prüfkammern für Schläuche, Fittings und Komponenten entwickelt, in denen die Messungen vorgenommen werden. „Für Gesamtsystemmessungen verfügen wir ebenfalls über verschieden große Prüfkammern, in denen wir die Leckageraten von Einverdampfersystemen herkömmlicher PKW und Sportwagen bis hin zu Doppelverdampfersystemen von SUV`s messen können. Das gesamte Klimasystem wird dabei im Maßstab 1:1 analog zu den fahrzeugspezifischen Gegebenheiten auf einem modularen Grundträgersystem montiert“, so Christian Maier, Teamleiter Fahrzeugausrüstung, der die verschiedenen Kammerkonzepte maßgeblich mitentwickelt hat.
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